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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) : 

  1. Auftragserteilung:
    a. Die Beauftragung von Dienstleistungen erfolgt mündlich oder schriftlich durch den Kunden. b. Die Werkstatt behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
     

  2. Preise und Zahlung:
    a. Die Preise für Dienstleistungen und Ersatzteile basieren auf den aktuellen Preislisten der Werkstatt und sind verbindlich. b. Zahlungen sind bei Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nicht anders vereinbart. c. Die Werkstatt behält sich das Eigentum an allen eingebauten Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

     

  3. Haftung und Gewährleistung:
    a. Die Werkstatt haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. b. Für Folgeschäden oder Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs durch den Kunden übernimmt die Werkstatt keine Haftung. c. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Fertigstellung der Reparatur, sofern nicht anders vereinbart. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von der Werkstatt durchgeführten Arbeiten und nicht auf bereits vorhandene Mängel.

     

  4. Terminvereinbarungen und Abholung:
    a. Vereinbarte Termine für Reparaturen oder Inspektionen sind verbindlich. b. Bei Nichterscheinen des Kunden zu einem vereinbarten Termin behält sich die Werkstatt das Recht vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen. c. Das Fahrzeug ist innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Arbeiten abzuholen. Für nicht abgeholte Fahrzeuge können Lagergebühren anfallen.

     

  5. Datenschutz:
    a. Die Werkstatt verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur für interne Zwecke zu verwenden.

     

  6. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
    a. Für Streitigkeiten zwischen der Werkstatt und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. b. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Werkstatt.

     

  7.  Standgebühren
    Fahrzeuge, die nach Fertigstellung des Auftrags oder nach Abbruch der Reparatur nicht innerhalb von 5 Werktage nach abgeholt werden, unterliegen einer Standgebühr in Höhe von 15,00 € pro Kalendertag (inkl. Stellplatz, Überwachung und Versicherung auf dem Betriebsgelände). Die Berechnung beginnt am 6. Werktag nach Benachrichtigung des Kunden über die Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft. Sollte das Fahrzeug betriebsbedingt ausgelagert werden müssen (z. B. an einen Drittstandort), können zusätzliche Kosten entstehen, über die der Kunde vorab informiert wird.
     

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten für alle Dienstleistungen der KFZ-Werkstatt.

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Garantiebedingungen Motorinstandsetzung
Wilkinghoff Motorentechnik – Stand: Juni 2025
 

Auf die durchgeführte Motorinstandsetzung gewähren wir 12 Monate Gewährleistung gemäß § 634a BGB auf die von uns instandgesetzten Baugruppen. Diese gilt ausschließlich für die von uns instand gesetzten Komponenten und nur bei Einhaltung folgender Bedingungen:

 

1. Gültigkeit
Die Gewährleistung gilt nur bei fachgerechtem Einbau, Betrieb und Wartung des Motors gemäß Herstellervorgaben.

 

2. Ausschlüsse
Keine Gewährleistung besteht bei:
– Überhitzung, Ölmangel oder Frostschäden
– Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder Tuningmaßnahmen (Zb. Chip Tuning, Leistungssteigerung, Hardware Tuning sowie sämtliche weitere Elektrische oder Bauliche Veränderung des Aggregats)
– Schäden durch fehlerhafte Anbauteile (z. B. Turbolader, Einspritzsysteme, Nebenaggregate etc.), soweit diese nicht durch uns erneuert oder instandgesetzt wurden.
– Weiterbetrieb nach Auftreten von Fehlfunktionen

 

3. Nachbesserung
Im Falle eines berechtigten Mangels behalten wir uns eine Nachbesserung in unserer Werkstatt vor. Ansprüche auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Fremdeinbau sind ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist selbst zu Verbringen und uns zur Verfügung zu stellen. 

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4. Nachweispflicht
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und dem Auftragnehmer eine Untersuchung und Nachbesserung zu ermöglichen.

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5. Wartungspflicht
Der erste Ölwechsel ist nach spätestens 1.000 km bzw. 4 Wochen durchzuführen, Folgewartungen sind nach Herstellervorgabe nachzuweisen. Öl und Filter müssen den Spezifikationen des Herstellers entsprechen.

 

6. Haftungsbegrenzung
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder Abschleppkosten, ist ausgeschlossen – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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